Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Förderpilot / Promocura GmbH, Mühlgasse 3, 97230 Estenfeld (nachfolgend „Förderpilot“ genannt) Teil I – Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Unterstützungs- und Förderdienstleistungen, die von der Förderpilot / Promocura GmbH erbracht werden. Dies umfasst insbesondere: Fördermittelberatung und Antragsbegleitung (z. B. nach § 81 SGB III, Qualifizierungschancengesetz, BAFA, Digital-Jetzt u. a.), Unternehmensberatung in den Bereichen Strategie, Prozessoptimierung, Digitalisierung und Organisationsentwicklung, Bildungs-, Analyse- und Begleitmaßnahmen zur Umsetzung von Förderprojekten, ähnliche und ergänzende Dienstleistungen im Bereich Förderung, Weiterentwicklung und Optimierung betrieblicher Prozesse. (2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Mit der Annahme unseres Angebots bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen im Rahmen seiner selbstständigen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit bezieht. (3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. (4) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. § 2 Vertragsgegenstand (1) Förderpilot erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen in den Bereichen: Fördermittelberatung, Antragsbegleitung und Projektbetreuung, Unternehmensberatung (z. B. strategische, organisatorische und digitale Transformation), Erstellung von Unterlagen, Formularen, Kalkulationen und Begründungstexten für Förderanträge, optionale Schulungs- und Weiterbildungsleistungen im betrieblichen Kontext, ähnliche und ergänzende Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Weiterentwicklung. (2) Förderpilot schuldet eine fachlich einwandfreie Beratungs- und Unterstützungsleistung nach bestem Wissen und Gewissen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen oder förderrechtlichen Erfolgs. Der tatsächliche Förder- oder Umsetzungserfolg hängt von externen Faktoren (z. B. Förderstellen, Behördenentscheidungen oder Unternehmensdaten) ab und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. (3) Förderpilot kann zur Vertragserfüllung qualifizierte Partner, Subunternehmer oder externe Fachberater einsetzen. Die Gesamtverantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Förderpilot. (4) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung und Antragstellung erforderlichen Informationen, Nachweise und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Nachteile infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. (5) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um Dienstleistungsverträge im Sinne des § 611 BGB. § 3 Vertragsschluss (1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Leistungen auf Websites, in Broschüren oder Anzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar. (2) Ein Vertrag zwischen Förderpilot und dem Kunden kommt zustande, wenn: Förderpilot ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail, PandaDoc oder vergleichbarer E-Signatur-Software) übermittelt und der Kunde dieses bestätigt, oder der Kunde ein von Förderpilot übermitteltes Angebot durch E-Mail-Bestätigung, elektronische Signatur (z. B. PandaDoc, CopeCart, Ablify, Lexoffice) oder schriftlich annimmt. (3) Der Vertrag kann auch fernmündlich (z. B. telefonisch oder per Videokonferenz) geschlossen werden. Bei fernmündlichen Vertragsschlüssen kann Förderpilot – nach vorheriger Zustimmung des Kunden – das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen. (4) Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag als Unternehmer (§ 14 BGB) schließt und die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit nutzt. § 4 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die vereinbarte Vergütung ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – mit Vertragsschluss fällig. Förderpilot ist berechtigt, die Leistungserbringung von der vollständigen Zahlung abhängig zu machen. (3) Zahlungen können per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder über zugelassene Zahlungsdienstleister (z. B. Mollie, Stripe, CopeCart, Ablify oder Lexoffice) erfolgen. (4) Ist eine Ratenzahlung vereinbart und der Kunde gerät mit einer Rate in Verzug, ist Förderpilot berechtigt, alle weiteren Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (5) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung eine Rechnung in Textform. § 5 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag vereinbarte Dauer geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde trotz Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, wiederholt falsche oder unvollständige Angaben macht, oder sich mit Zahlungen in Verzug befindet. (3) Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch Förderpilot bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig und fristgerecht bereitzustellen. (2) Förderpilot ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange notwendige Unterlagen oder Freigaben nicht vorliegen. (3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Aufforderung nicht nach, kann Förderpilot den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. § 7 Leistungserbringung (1) Förderpilot erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und kann sich dabei der Hilfe Dritter bedienen. (2) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, handelt es sich bei allen Leistungen um Dienstverträge, nicht um Werkverträge. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. (3) Sollte die Durchführung der Leistung durch Umstände aus der Sphäre des Kunden gehindert werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. § 8 Haftung (1) Förderpilot haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Förderpilot nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine Haftung für den Eintritt einer Förderzusage oder die tatsächliche Bewilligung von Fördermitteln ist ausdrücklich ausgeschlossen. (4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. § 9 Datenschutz und Vertraulichkeit (1) Förderpilot verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.foerderpilot.de/datenschutz abrufbar. (2) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Daten und Dokumente werden vertraulich behandelt und nur an Dritte weitergegeben, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. gegenüber Förderstellen, Behörden oder Partnern). (3) Förderpilot verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO sowie zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. § 10 Urheber- und Nutzungsrechte (1) Sämtliche durch Förderpilot bereitgestellten Unterlagen, Textvorlagen, Leitfäden, Schulungsmaterialien und Softwareelemente sind urheberrechtlich geschützt. (2) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Materialien. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. (3) Verstöße gegen diese Regelung können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. § 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Förderpilot / Promocura GmbH in Estenfeld. (3) Vertragssprache ist Deutsch. § 12 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. AGB – Stand: Oktober 2025 © Förderpilot / Promocura GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung oder Weitergabe dieser AGB ist nicht gestattet.